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Dorma ED 100 / ED 250: Montageanleitung & Sicherheit

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1 Zu diesem Dokument

1.1 Inhalt und Zweck

Diese Anleitung ermöglicht die sichere und effiziente Montage und Inbetriebnahme deines ED-Drehflügeltürantriebs (im Folgenden auch „Antrieb“ genannt). Das Personal muss diese Anleitung vor Beginn aller Arbeiten sorgfältig durchgelesen und verstanden haben. Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten ist die Einhaltung aller angegebenen Sicherheitshinweise und Handlungsanweisungen in dieser Anleitung.

1.2 Zielgruppe

Die vorliegende Anleitung richtet sich an qualifizierte Monteure. Der qualifizierte Monteur ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie der Kenntnis der Fachbegriffe und der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die Montage und Inbetriebnahme des Antriebs auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.

Der Monteur verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen in den folgenden Bereichen:

  • Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Leitern und Gerüsten
  • Umgang mit Werkzeugen und Maschinen
  • Einbringung von Befestigungsmitteln
  • Beurteilung der Bausubstanz

1.3 Dokumentenaufbewahrung

Diese Anleitung und die mitgeltenden Dokumente müssen während der Lebensdauer des Produkts aufbewahrt werden und sind mit dem Produkt weiterzugeben.

1.4 Verwendete Symbole

1.4.1 Gefahrenkategorien

1.4.2 Weitere Symbole

Hinweis

Dieses Signalwort weist auf nützliche Informationen für einen effizienten und störungsfreien Betrieb hin.

2 Sicherheit

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

ED 100 und ED 250 sind elektromechanische Drehflügeltürantriebe und dienen ausschließlich zum Öffnen und Schließen von Drehflügeltüren im Innenbereich mit einem Türflügelgewicht von max. 160 bzw. 400 kg.

2.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Die Verwendung von Steuerelementen, Einstellungen oder Verfahren, die in dieser Dokumentation nicht beschrieben sind, können elektrische Schläge, Gefahren durch elektrische Spannungen/Ströme und/oder Gefahren durch mechanische Vorgänge verursachen.

2.3 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung

Jede über die sachgerechte Montage hinausgehende Montage gilt als unsachgerechte Montage.

2.4 Risikobewertung durch Einbauer

Der Monteur stellt sicher, dass die Ergebnisse aus der Risikobewertung eingehalten werden. Der Monteur führt eine eigenverantwortliche Prüfung durch und weist auf mögliche ungesicherte Gefährdungen hin.

2.4.1 Besonderes Absicherungserfordernis hinsichtlich schutzbedürftiger Personen

Soweit die Risikobewertung die Gefahr eines im Hinblick auf ein Gesundheits- oder Verletzungsrisiko inakzeptablen Anstoßes eines Türnutzers ergibt, muss eine Absicherung durch eine Schutzeinrichtung (Anschluss eines Sicherheitssensors, oder Montage eines Schutzflügels) ergänzend erfolgen. Dies ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn im Türbereich mit besonders schutzbedürftigen Personen (Kinder, ältere Personen oder Menschen mit Behinderung) gerechnet werden muss.

2.5 Verwendung von ED 100 und ED 250 an Feuer- und Rauchschutztüren

Vor der Installation muss geprüft werden ob die Kombination des Antriebes mit der Tür zulässig ist und den lokalen Normen entspricht. Im Brandfall müssen Antriebe in der Regel abgeschaltet werden. Bei Einsatz in Deutschland muss das System als lokale Feststellanlage betrieben werden. Optional kann untergeordnet die EVAC-Funktion verwendet werden.

2.6 Restrisiko

Die an jeder (auch manuell betriebenen) Drehflügeltür bestehende Gefahrenstelle an der Nebenschließkante ist allen Nutzern einer Tür allgemein bekannt. Die Gefahrenstelle ist durch den Antriebshersteller nicht beeinflussbar, und ihre Absicherung ist konstruktiv und funktionell technisch oft nicht möglich.

Ein hierzu etwaiger geeigneter Klemmschutz (z. B. Gummi- oder Textilabdeckung) ist im Fachhandel erhältlich und nicht Gegenstand des Lieferumfangs.

Gegenschließkante / Nebenschließkante / Hauptschließkante

2.7 Einweisung

Nach erfolgreicher Einstellung, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der Türanlage sind die Montage- und Betriebs- und Bedienungsanleitung dem Betreiber auszuhändigen und eine Einweisung in die Bedienung und Pflege der Türanlage durchzuführen.

2.8 Grundlegende Warnhinweise

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